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Eine Bootsbeteiligung für 4 Personen ist ein gemeinschaftliches Eigentums- oder Nutzungsmodell, bei dem sich vier Personen ein Boot teilen – sowohl in der Verantwortung als auch bei den Kosten und der Nutzung. Hier ist eine präzise Definition mit den wichtigsten Punkten:
Definition: Bootsbeteiligung für 4 Personen
Eine Bootsbeteiligung bezeichnet die Vereinbarung, bei der sich vier gleichberechtigte Personen ein Motorboot (z. B. ein Mahagoni-Holzboot) teilen. Dabei wird entweder das Eigentum am Boot oder nur die Nutzung gemeinschaftlich organisiert. Die Beteiligten übernehmen gemeinsam:
1. Kostenverteilung
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Anschaffungskosten (z. B. 6.500 € pro Person)
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Laufende Kosten wie:
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Liegeplatzgebühren
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Wartung und Reparaturen
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Versicherung
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Winterlager
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Optional: Rücklagen für Instandhaltung oder Wertsteigerung
2. Nutzungsregelung
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Feste Nutzungszeiten im Wechsel oder nach Absprache
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Urlaubs- oder Wochenendregelung rotierend
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Klare Absprachen zur privaten und gemeinsamen Nutzung
3. Pflichten & Verantwortung
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Instandhaltung (z. B. Pflege des Holzes, Kontrolle der Technik)
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Reparaturarbeiten oder Organisation derselben
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Mitspracherecht bei Investitionen oder Umbauten
4. Vertragliche Absicherung
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Schriftliche Vereinbarung mit Rechten & Pflichten
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Regelung zur Auflösung oder Weitergabe eines Anteils
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Versicherung, wer bei Schäden oder Ausfall haftet
5. Vorteile einer 4er-Beteiligung
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Geringere individuelle Kosten
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Mehr Expertise im Team (z. B. Bootstechnik, Holzarbeiten)
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Flexiblere Nutzung ohne vollständige Verpflichtung